



Alltagsbegleitung mit Herz
und einem ehrlichen Lächeln.
Niemand sollte einsam sein. Wir schenken echte Aufmerksamkeit, Entlastung und Lebensfreude im Alltag – geduldig, verlässlich und stets mit einem warmen Lächeln für Sie da.
Ihr Alltag, unsere Herzenssache.
Google Sterne-Bewertung
Entlastungsbetrag / M.
Gegründet in Celle
Leistungsbereiche
Warum Schönes Begleiten?
Unterstützung im Alltag — zuverlässig und liebevoll.
Menschliche Wärme
Keine Minutentaktung. Wir nehmen uns echte Zeit — für Gespräche, Begleitung und die Ruhe, die Ihr Alltag verdient.
Feste Bezugsperson
Dieselbe vertraute Begleiterin bei jedem Besuch. Keine wechselnden Fremden.
Selbstbestimmt Zuhause
Genau dort unterstützen, wo Hilfe gebraucht wird — im vertrauten eigenen Umfeld.
100% Kassenabrechnung
Abrechnung über Pflegekasse (§ 45b, § 45a, § 39), Krankenkasse nach OP & Schwangerschaft (§ 38, § 24h) oder SGB XII.
Informations-Flyer als PDF
Alle Leistungen & Entlastungsbetrag-Infos zum Ausdrucken oder Weiterleiten an Angehörige.
Alltagsunterstützung —
maßgeschneidert & ohne Hektik.
Alltagsbegleitung mit Herz
Liebevolle Begleitung und Unterstützung bei allen täglichen Aufgaben im eigenen Zuhause — ohne Hektik und ohne Minutentaktung.
Abrechnung Entlastungsbetrag
100% Abrechnung der 131 € monatlich (§ 45b SGB XI, bisher 125 €) direkt über Ihre Pflegekasse — 0 € Zuzahlung & ohne Vorkasse für Sie.
Haushaltshilfe & Ordnung
Unterstützung im Haushalt, gemeinsam Kochen, Staubsaugen, Reinigen und gründliche Wäschepflege für ein gemütliches Heim.
Hilfe bei Schwangerschaft
Haushaltshilfe & Entlastung bei Schwangerschaftsbeschwerden, verordneter Bettruhe oder nach der Entbindung.
Hilfe nach einer Operation
Zuverlässige Unterstützung im Haushalt und Alltag zur ungestörten Genesung nach Klinikaufenthalt oder operativem Eingriff.
Verhinderungspflege (§ 39)
Stundenweise Ersatzpflege und Betreuung zuhause zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Urlaub, Terminen oder Auszeit.
Einkaufshilfe & Wochenmarkt
Gemeinsam frisches Gemüse auf dem Celler Wochenmarkt besorgen oder schweren Einkauf im Supermarkt erledigen.
Arztbegleitung & Termine
Sichere und ruhige Begleitung zu Arztterminen, Therapieeinrichtungen und Untersuchungen in Celle.
Demenz- & Betreuung zuhause
Einfühlsame und individuelle Betreuung für Menschen mit Demenz oder Pflegebedarf in der vertrauten häuslichen Umgebung.
Spaziergänge & Ausflüge
Liebevolle Begleitung für Spaziergänge im Celler Schlosspark, Französischen Garten oder ein entspannter Stadtbummel.
Gesellschaft & Zuhören
Gemeinsame Zeit bei Kaffee oder Tee, Vorlesen, Gesellschaftsspiele und aufmerksames, herzliches Zuhören.
Behördengänge & Anträge
Hilfe bei Formalitäten, Ausfüllen von Anträgen und Begleitung zu Amtsterminen und Kassenangelegenheiten in Celle.
In 4 einfachen Schritten —
zuverlässig an Ihrer Seite.
Kostenloses Erstgespräch
Wir lernen Sie bei Ihnen zu Hause in Celle oder am Telefon kennen und besprechen in Ruhe Ihre Wünsche.
Individueller Betreuungsplan
Ein Betreuungskonzept, das exakt zu Ihren Alltagsgewohnheiten & Wunschzeiten passt.
Pflegekassen-Formalitäten
Wir übernehmen den Antrag & Papierkram für den 131 € Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI, bisher 125 €).
Begleitung starten
Ihre feste Bezugsperson beginnt mit der regelmäßigen Unterstützung im vertrauten Heim.


Über Schönes Begleiten
Geführt mit Herz & Verstand in Celle.
Ich habe Schönes Begleiten gegründet, weil ich überzeugt bin, dass jeder Mensch ein Recht auf Würde, Zuwendung und echte Unterstützung im Alltag hat — nicht nur auf medizinische Versorgung.
Unser Betreuungsteam in Celle arbeitet mit festen Bezugspersonen, ohne Hektik und mit der Geduld, die Ihre Angehörigen verdienen.
„Mit Herz und Zeit für Sie da!“
— Hewin Cengil, Inhaberin
Echte Google-Erfahrungen aus Celle
„Ich bin sehr begeistert über die Arbeit von Hewin! Meine Oma ist ihr für jede Hilfe sehr dankbar und schätzt sie als gutherzigen Menschen. Ich kann sie echt nur vom ganzen Herzen weiter empfehlen.“
Sarah En
Kostenübernahme & Abrechnung
transparent auf einen Blick.
Je nach persönlicher Situation und gesetzlichen Voraussetzungen können unterschiedliche Kostenträger und Budgets infrage kommen. Wir beraten Sie neutral und übernehmen die gesamte Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse.
| Finanzierung & Budget | Rechtsgrundlage | Für wen? | Was bedeutet das? | Beratung |
|---|---|---|---|---|
Entlastungsbetrag 131 € / Monat (1.572 € / Jahr) | § 45b SGB XI | Pflegegrad 1–5 | Monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € (seit Pflegereform 2025, bisher 125 €) für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 gesetzlich zu (131 €/Monat seit 2025, bisher 125 €). 100 % Abrechnung direkt mit allen Kassen, ansparbar bis zu 18 Monate. | |
Angebote zur Unterstützung im Alltag Landesrechtlich anerkannt | § 45a SGB XI | Pflegebedürftige | Gesetzliche Grundlage für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag; keine eigenständige Geldleistung. Rechtliche Qualitätsgrundlage für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsdienste in Niedersachsen. | |
Umwandlungsanspruch / bis zu 40 % Bis zu 40 % Zusatzbudget | § 45a Abs. 4 SGB XI | Pflegegrad 2–5 | Bis zu 40 % des nicht ausgeschöpften ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für anerkannte Angebote eingesetzt werden. Ermöglicht spürbar mehr Entlastungsstunden jeden Monat, indem nicht genutzte Pflegesachleistungen für Alltagsbegleitung eingesetzt werden. | |
Verhinderungspflege / Ersatzpflege Bis zu 1.612 € pro Jahr | § 39 SGB XI | Bei erfüllten Voraussetzungen | Kann bei vorübergehender Verhinderung der privaten Pflegeperson für Ersatzpflege genutzt werden. Die konkrete Abrechnung ist mit der Pflegekasse zu klären. Stundenweise Entlastung bei Krankheit, Terminen oder Urlaub der Hauptpflegeperson. Das Pflegegeld bleibt dabei anteilig voll erhalten. | |
Hilfe zur Pflege Sozialamt / Ergänzend | SGB XII | Bei sozialhilferechtlichem Anspruch | Ergänzende Unterstützung über den zuständigen Sozialhilfeträger, wenn Pflegeversicherungsleistungen und eigene Mittel nicht ausreichen. Sichert Unterstützung und Begleitung auch dann, wenn persönliche finanzielle Mittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung nicht genügen. | |
Haushaltshilfe nach OP / Erkrankung Ohne Pflegegrad möglich | § 38 SGB V | Bei erfüllten Voraussetzungen | Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann möglich sein, wenn der Haushalt aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht weitergeführt werden kann. Ärztliche Verordnung nach Krankenhausaufenthalt oder Operation genügt. Wir unterstützen bei der Beantragung und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. | |
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft / Entbindung 100 % Kasse bei Verordnung | § 24h SGB V | Schwangere / nach Entbindung | Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann möglich sein, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist. Bei ärztlich verordneter Bettruhe, Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung – inklusive Unterstützung bei Geschwisterkindern. | |
Privatzahlung 20 % Steuerabzug (§ 35a EStG) | – | Für alle | Leistungen können unabhängig von Pflegegrad oder Kostenübernahme auch privat vereinbart und bezahlt werden. Vollkommen flexibel und ohne bürokratische Vorlaufzeit nutzbar. Kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd geltend gemacht werden. |
Monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € (seit Pflegereform 2025, bisher 125 €) für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 gesetzlich zu (131 €/Monat seit 2025, bisher 125 €). 100 % Abrechnung direkt mit allen Kassen, ansparbar bis zu 18 Monate.
Gesetzliche Grundlage für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag; keine eigenständige Geldleistung.
Rechtliche Qualitätsgrundlage für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsdienste in Niedersachsen.
Bis zu 40 % des nicht ausgeschöpften ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für anerkannte Angebote eingesetzt werden.
Ermöglicht spürbar mehr Entlastungsstunden jeden Monat, indem nicht genutzte Pflegesachleistungen für Alltagsbegleitung eingesetzt werden.
Kann bei vorübergehender Verhinderung der privaten Pflegeperson für Ersatzpflege genutzt werden. Die konkrete Abrechnung ist mit der Pflegekasse zu klären.
Stundenweise Entlastung bei Krankheit, Terminen oder Urlaub der Hauptpflegeperson. Das Pflegegeld bleibt dabei anteilig voll erhalten.
Ergänzende Unterstützung über den zuständigen Sozialhilfeträger, wenn Pflegeversicherungsleistungen und eigene Mittel nicht ausreichen.
Sichert Unterstützung und Begleitung auch dann, wenn persönliche finanzielle Mittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung nicht genügen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann möglich sein, wenn der Haushalt aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht weitergeführt werden kann.
Ärztliche Verordnung nach Krankenhausaufenthalt oder Operation genügt. Wir unterstützen bei der Beantragung und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann möglich sein, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist.
Bei ärztlich verordneter Bettruhe, Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung – inklusive Unterstützung bei Geschwisterkindern.
Leistungen können unabhängig von Pflegegrad oder Kostenübernahme auch privat vereinbart und bezahlt werden.
Vollkommen flexibel und ohne bürokratische Vorlaufzeit nutzbar. Kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd geltend gemacht werden.
Wir übernehmen die gesamte Kassenabrechnung in Celle & Kreis Soest.
Sie müssen keine Vorkasse leisten oder komplizierte Formulare ausfüllen. Wir klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse (AOK, Barmer, TK, DAK etc.).
Hinweis zur Kostenübernahme: Eine Kostenübernahme hängt von den individuellen gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls von der vorherigen Genehmigung des jeweiligen Kostenträgers ab. Bei Leistungen über die Krankenkasse, z. B. nach einer Operation oder während Schwangerschaft/Entbindung, sollte die Kostenübernahme vor Leistungsbeginn mit der Krankenkasse geklärt werden.
Hinweis zu § 36 SGB XI: Die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI berechtigt nicht automatisch zur Abrechnung von Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI.
Werde Alltagsbegleiter/in in Celle —
Initiativbewerbung ohne Lebenslauf.
Du arbeitest gerne mit älteren Menschen und suchst eine sinnvolle Aufgabe mit flexiblen Zeiten in Celle? Wir freuen uns über deine Initiativbewerbung als Minijobber/in oder in Teilzeit!

Flexible Arbeitszeiten
Minijob oder Teilzeit — ideal vereinbar mit Familie, Kinderbetreuung oder Privatleben.
Faire & pünktliche Vergütung
Attraktiver Stundenlohn mit Wertschätzung für dein Engagement mit Herz.
Sinnstiftende Arbeit
Schenke älteren Menschen Lebensfreude, Sicherheit und ein echtes Lächeln im Alltag.
Schulung & Quereinstieg
Keine Vorerfahrung nötig — wir bilden dich fundiert weiter zur anerkannten Alltagsbegleiterin.
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Authentische Einblicke in unsere tägliche Alltagsbegleitung in Celle & Lippstadt, herzerwärmende Momente mit unseren Seniorinnen und Senioren sowie praktische Pflegetipps.
Antworten auf Ihre
wichtigsten Fragen.
Haben Sie Fragen zur Pflegekassen-Abrechnung, zu Pflegegraden oder zum Ablauf in Celle? Wir haben die wichtigsten Fragen übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Es gibt 4 zentrale Kostenträger mit 8 Finanzierungswegen: 1. Die Pflegekasse über den monatlichen 125 € Entlastungsbetrag (§ 45b), den 40 % Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4) und Verhinderungspflege (§ 39). 2. Die gesetzliche Krankenkasse nach OP / Klinikaufenthalt (§ 38 SGB V) oder bei Schwangerschaft & Entbindung (§ 24h SGB V) ganz ohne Pflegegrad! 3. Der Sozialhilfeträger über Hilfe zur Pflege (SGB XII). 4. Selbstzahler auf privater Basis. Wir übernehmen die Direktabrechnung mit allen Kassen.
Wir sind für Sie da
Lassen Sie uns sprechen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Das Erstgespräch ist immer kostenlos und ganz unverbindlich bei Ihnen zu Hause in Celle oder im Kreis Soest.



